Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 3755/04

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 23. Juli 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.


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