Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 2496/03

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,00 EUR festgesetzt.


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