Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1942/04

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt wird, die Antragsteller abzuschieben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.


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