Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 2245/04

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die Antragstellerin abzuschieben.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 EUR festgesetzt.


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