Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1310/05

Tenor

Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12. Juli 2005 ist – mit Ausnahme der Prozesskostenhilfeentscheidung und der Streitwertfestsetzung – wirkungslos.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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