Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1357/04

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übersandt werden.


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