Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 4033/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 3.095,87 EUR (= 6055,-- DM) festgesetzt.


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