Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1682/05

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. H. wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 3.500,-- EUR festgesetzt.


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