Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1332/05

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Juli 2005 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30.000,00 EUR festgesetzt.


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