Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2972/05

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines vertretungsbereiten Rechtsanwalts für die Durchführung eines Verfahrens auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. Juni 2005 - Az.: 3 K 5043/04 - wird abgelehnt.


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