Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 1485/05

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird - zugleich in Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung - für beide Rechtszüge auf jeweils 1.250,-- Euro festgesetzt.


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