Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1147/05

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 EUR festgesetzt.


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