Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 5109/04

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 36,30 Euro festgesetzt.


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