Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2345/05

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Beru-fung ¬gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 28. April 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsge¬richts Düsseldorf wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.


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