Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 4479/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 134.100,-- DM festgesetzt.


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