Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 604/05

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro und für das Antragsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000,00 Euro festgesetzt.


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