Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 1035/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zu einer erneuten Fachprüfung im Fach Betriebswirtschaftslehre B im Studiengang Betriebswirtschaftslehre zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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