Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 3269/05

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Juli 2005 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 40.000,00 EUR festgesetzt.


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