Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 984/06

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


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