Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 3915/05

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. September 2005 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 52.500,00 EUR festgesetzt.


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