Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 391/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin im Verfahren 4 K 1874/06 erhobenen Klage gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 23. Oktober 2006 und dessen Widerspruchsbescheid vom 2. November 2006, mit denen der Antragstellerin die Aufnahme der praktischen Ausbildung am K. -L. -Gymnasium in J. untersagt worden ist, wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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