Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 125/07

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller/innen gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. März 2007 werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller/innen zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für die Beschwerdeverfahren auf jeweils 3.750,- EUR festgesetzt.


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