Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 E 787/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Minden zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.


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