Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1156/07

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.328,12 EUR festgesetzt.


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