Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1566/07

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 30. August 2007 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000 EUR festgesetzt.


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