Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 2297/06

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.


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