Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1277/07

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. März 2007 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.


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