Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 1368/07

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertentscheidung wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf 5.000 EUR festgesetzt.


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