Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2588/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Antragsverfahrens trägt der Beklag-te.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 2.951,60 Euro festgesetzt.


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