Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1707/05

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. März 2005 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 50.000,00 EUR festgesetzt.


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