Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 1263/07.PVL

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. November 2007 geändert.

Der Gegenstandswert für das erstinstanzliche Beschlussverfahren wird auf 8.000,- EUR festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.