Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 868/08

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Be¬schluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 23. Mai 2008 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde¬verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah¬ren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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