Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1070/08

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juni 2008 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.


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