Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 188/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 240/09 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 9. Februar 2009 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 2.500 €.

Der Tenor des Beschlusses soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.


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