Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 3413/07

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 11. Oktober 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 139,40 Euro festgesetzt.


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