Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1554/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf einen Betrag bis 25.000,-- EUR festgesetzt.


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