Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2508/07

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 03. Juli 2007 wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfah¬rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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