Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 482/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. März 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 45.000,- Euro festgesetzt.


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