Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1251/09

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den

Beschluss des Senats vom 27. Mai 2009

- 14 A 988/09 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.


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