Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1024/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 13. Februar 2007 ist unwirksam.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.


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