Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 E 1323/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U. aus E. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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