Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 331/09

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 277/09 des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 21. Januar 2009 wird im Hinblick auf die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthalterlaubnis wiederhergestellt und im Übrigen angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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