Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1186/09

Tenor

Die Verfahren 13 C 196/09 und 13 B 1186/09 wer-den zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem Aktenzeichen13 B 1186/09 fortgeführt.

Die Beschwerden des Antragstellers gegen die Be-schlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 30. Juni 2009 und 28. Juli 2009 werden auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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