Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1496/09

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der angefochtene Beschluss mit Ausnahme der Streit-wertfestsetzung geändert.

Die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechts-schut¬zes wird in vollem Umfang abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5000 Euro festgesetzt.


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