Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 1383/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form der Übernahme der Kosten für die Beschulung an der privaten D. in S. zu gewähren.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.


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