Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1350/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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