Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 725/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 17.500,- Euro festgesetzt.


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