Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1629/09

Tenor

Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 3. November 2009 – 13 B 715/09 – wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.


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