Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1303/09

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever-fahren auf 1.250,00 Euro festgesetzt.


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