Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 1413/09

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 9. September 2009 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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